Außenwirtschaftsagentur
Dienstleistungen und Beratung für den Außenhandel

Praxisworkshop Exportkontrolle fürs Management 23.10.19 Frankfurt

am 23. Oktober 2019 - von 10:00 Uhr - 15:00 Uhr 

  • EUR 350.- zzgl. gesetzlicher MwSt pro Teilnehmer
  • Im Preis enthalten sind die Tagungsunterlagen sowie Speisen und Getränke beim Workshop.

Veranstaltungsort: 
Airport Club Frankfurt GmbH  
Frankfurt Airport Center 1
Hugo-Eckener-Ring
60549 Frankfurt am Main

Programmheft Praxisworkshop Exportkontrolle Management 23.10.19
Exportkontrolle Management 23.10.19 Frankfurt.pdf (157.8KB)
Programmheft Praxisworkshop Exportkontrolle Management 23.10.19
Exportkontrolle Management 23.10.19 Frankfurt.pdf (157.8KB)
Anmeldung Praxisworkshop Exportkontrolle Management 23.10.19
Exportkontrolle Management 23.10.19 Frankfurt Anmeldung.pdf (86.68KB)
Anmeldung Praxisworkshop Exportkontrolle Management 23.10.19
Exportkontrolle Management 23.10.19 Frankfurt Anmeldung.pdf (86.68KB)

Über den Praxisworkshop 

Exportkontrolle ist Managementaufgabe!

Ob über den Einkauf oder den Vertrieb - fast jedes produzierende Unternehmen in Deutschland ist heutzutage im internationalen Warenverkehr tätig. Doch stetig wachsende Anforderungen insbesondere hinsichtlich der Organisation einer effizienten und rechtssicheren Exportkontrolle und Zollabwicklung stellen Geschäftsleitung und Entscheider vor immer neue Herausforderungen. 

Weil die internationalen Sanktionen zunehmen und sich die Embargobestimmungen ständig ändern, ist das Thema Exportkontrolle besonders relevant und komplex geworden. Inzwischen muss sich jedes Unternehmen fragen: exportiert es Waren in Länder oder Drittländer, die eventuell einem Embargo oder Sanktionen unterliegen? Handelt es mit Produkten, die einer militärischen Endverwendung dienen? Sind seine Endkunden gelistet? Sind seine Produkte Dual-use-Güter oder sind sie gelistet? 

Wenn ein Unternehmen genehmigungspflichtige Güter exportiert, ist es verpflichtet, gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Ausfuhrverantwortlichen (AV) zu benennen. Der AV muss Mitglied des Vorstands oder der Geschäftsführung sein, und er ist persönlich verantwortlich für die Einhaltung der Exportkontrollvorschriften. Exportkontrolle ist somit Managementaufgabe!

Im Rahmen seiner Organisationspflicht muss der AV dafür sorgen, dass die Exportkontrolle sachgerecht und transparent in die Auf¬bauorganisation des Unternehmens eingebunden wird. Für die operative Umsetzung der Exportkontrolle wird ein Exportkontrollbeauftragter ernannt, der dem AV unterstellt ist und ihm in regelmäßigen Audits berichtet. 

Compliance- und insbesondere exportkontrollrechtliche Verstöße können nicht nur straf- und bußgeldrechtliche Konsequenzen haben, sondern auch Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen ausschließen und erhebliche Imageschäden verursachen. Geschäftsleitungen sind gut beraten, die Pflichten des AV und die Folgen eines Compliance-Verstoßes nicht zu unterschätzen.

Konzept und Seminarziele 

Im Praxisworkshop vermitteln Sven-Boris Brunner und Reinhard Dworschak den Teilnehmern das notwendige Wissen, das diese für den Aufbau eines innerbetrieblichen Compliance-Systems für die Bereiche Exportkontrolle und Zoll benötigen. 

Die Teilnehmer erhalten Informationen zu Systemlösungen, die hilfreich für die Bewältigung der komplexen Compliance-Anforderungen und der ausufernden Sanktionsvorschriften sind. 

Anschließend werden anhand von Best-Practice-Beispielen die Kernprozesse im Unternehmen beschrieben, in denen exportkontrollrechtliche Überprüfungen stattfinden sollten. 

Die Seminarleiter widmen sich u.a. folgenden Fragen: Welche Organisation benötigt mein Unternehmen in der Praxis? Welche Organigramme, Prozessbeschreibungen und Arbeitsanweisungen sind notwendig, um die Umsetzung aller Anforderungen zu gewährleisten und zu überwachen? Wo sollte der Exportkontrollverantwortliche im Unternehmen angesiedelt werden? Welche Eingriffsmöglichkeiten sollte er haben? Wie sind die Aufgaben und Pflichten des AV, des Exportkontrollverantwortlichen (EV) und des Zollverantwortlichen (ZV) abzugrenzen?

• Innerbetriebliche Umsetzung von Exportkontrolle

• Kompaktwissen praxisnah vermittelt für Geschäftsleitung und Management

• Kernprozesse der Exportkontrolle 

• Prozessanweisungen, Datenprüfungen

• Arbeitsanweisungen

• Organigramme

• Checklisten

• Aufgabenbeschreibung AV, EV und ZV

Teilnehmer

Der Workshop richtet sich sowohl an Mitarbeiter, die neu in die Thematik einsteigen wollen, als auch an Fortgeschrittene, die ihr Wissen vertiefen möchten. 

• Vorstände

• Geschäftsführer

• Ausfuhrverantwortliche

• Geschäftsbereichsleiter

• Exportabteilungsleiter

• Exportkontrollbeauftragte

Fachgebiete

Es werden alle Branchen berücksichtigt vom Anlagen- und Maschinenbau über den Nahrungsmittelsektor bis zur Medizintechnik.


 

 

AGB für Teilnehmer am Praxis Workshop 

  

Geltungsbereich

 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer am Wirtschaftsforum (im Folgenden "Veranstaltung") und der Exportwirtschaft ICS GmbH. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

Anmeldung/Anmeldebestätigung

Ihre Anmeldung kann über Internet, Brief, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung wird durch unsere Bestätigung per Post oder E-Mail rechtsverbindlich.


Leistung

Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Er beinhaltet Dokumentationsunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke. Die Exportwirtschaft ICS GmbH ehält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.B. wegen Erkrankung des Referenten oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens seitens Exportwirtschaft ICS GmbH.

Die Exportwirtschaft ICS GmbH verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.

Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung

Der Teilnahmebetrag ist bei Erhalt der Rechnung fällig. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist die Exportwirtschaft ICS GmbH berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5 % über dem Basiszinssatz (§ 247 Abs. 1 BGB) p.a. zu fordern. Wenn die Exportwirtschaft ICS GmbH einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als von der Exportwirtschaft ICS GmbH geltend gemacht. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich; bei Verlust übernimmt Exportwirtschaft ICS GmbH keine Haftung.

Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von Exportwirtschaft ICS GmbH schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

Stornierung

Eine Stornierung der Anmeldung ist bis 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich. Für die Stornierung stellt die Exportwirtschaft ICS GmbH eine Bearbeitungsgebühr € 100,- zzgl. gesetzl. MwSt. in Rechnung. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen an: Exportwirtschaft ICS GmbH , Hanauer Landstraße. 126-128 15.Stock, 60314 Frankfurt am Main..

Bei Stornierung der Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt oder bei Nichterscheinen berechnet die Exportwirtschaft ICS GmbH die gesamte Teilnahmegebühr. Gerne akzeptiert die Exportwirtschaft ICS GmbH ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer.

 

Gruppenrabatte*
Wir gewähren Rabatte für Sammelanmeldungen einer Firma:
4 Personen 15 % auf alle Anmeldungen
ab 5 Personen 20 % auf alle Anmeldungen
Wichtig: Die Anmeldungen müssen zur gleichen Zeit bei uns eintreffen.

 

* BITTE BEACHTEN SIE: Eine Gewährung von mehreren Rabatten ist nicht möglich.

Haftung

Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die Exportwirtschaft ICS GmbH übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Dokumentationsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung.

Urheberrechte

Die Dokumentationsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Dokumentationsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von der Exportwirtschaft ICS GmbH gestattet.

         

Datenschutz

Die Exportwirtschaft ICS GmbH schützt Ihre personenbezogenen Daten. DieExportwirtschaft ICS GmbHwird die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die im Zusammenhang mit Ihrem Namen gespeichert sind. Die vom Teilnehmer übermittelten Bestandsdaten (Vorname, Nachname, Liefer- und Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse und Kontoverbindung) werden durch Exportwirtschaft ICS GmbH  n der Abonnenten- bzw. Kundenkartei gespeichert und zum Zwecke der Erbringung der Leistung und zur Abrechnung verarbeitet, genutzt und - soweit notwendig - an dafür beauftragte Dienstleister weitergegeben. Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Sponsoren, Partner und Aussteller gelten nicht als Dritte. Soweit von Ihnen nicht anders angegeben, werden wir Sie zukünftig über unsere Produkte und Veranstaltungen informieren bzw. Sie per E-Mail oder Telefon kontaktieren. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Änderungswünsche nimmt unser Kundenservice (Telefon 069 / 509 575 -516) entgegen. Die Exportwirtschaft ICS GmbH tritt größtmögliche Vorkehrungen für die Sicherheit Ihrer Daten.


Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart. 

Exportwirtschaft ICS GmbH
Lighttower 15. Stock
Hanauer Landstraße. 126- 128
60314 Frankfurt am Main
E-Mail: service@exportwirtschaft.net
Tel.: +49 69 509 575 516