Außenwirtschaftsagentur
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Neues Stichwortverzeichnis Commerce Control List vom U.S. Handelsministerium veröffentlicht


Um festzustellen, ob eine Ausfuhrgenehmigung des Handelsministeriums erforderlich ist, müssen Sie herausfinden, ob die Ware, die Sie ausführen möchten, eine bestimmte Export Control Classification Number (ECCN) hat. ECCNs sind fünfstellige alphanumerische Bezeichnungen, die in der Commerce Control List (CCL) verwendet werden, um Güter mit doppeltem Verwendungszweck für Exportkontrollzwecke zu identifizieren.

Die erste Empfehlung lautet, die Commerce Control List (CCL) nach allen Begriffen zu durchsuchen, die die Einzelheiten der Ware(n) beschreiben.  Suchen Sie nicht nur mit einem oder zwei allgemeinen Begriffen und gehen Sie davon aus, dass die Ware nicht auf der Liste steht. Das kann ein wenig Überarbeitung erfordern, denn es ist viel besser, gründlich zu sein.

Unter diesem Link finden Sie das neue Stichwortverzeichnis CCL-Kapitel (Handelskontrollliste - Index Ergänzung Nr. 1 zu Teil 774 - Index 1), die alphabetisch geordnet heruntergeladen werden können. 

Hier geht es zum Download
https://www.bis.doc.gov/index.php/documents/regulations-docs/13-commerce-control-list-index/file

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Quelle: U.S. Department of Commerce
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